Huch, das kam ein wenig überraschend. Die BPJM hat vorläufig die US-Version von Modern Warfare 2 auf die Liste B gesetzt, was bedeutet, dass eventueller “strafrechtlich relevanter Inhalt” zu einer Beschlagnahmung führen könnte.

Bisher wurde noch nichts entschieden. Sollte sich dieser Status für einen Monat nicht ändern, muss der Titel wieder von der Liste entfernt werden…

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Kommentare

  1. 1
    DannyDeluxe86
    01.12.09 um 15:24

    UK und US-Version ist doch die selbe, oder?

  2. 2
    DerClown
    01.12.09 um 15:39

    was hat Bitte die USK mit den US Versionen zu Tuen..?? die USK hat doch nur mit unseren DE Versionen zu tuen, und die ist Geschnitten, mit den Spielen von Ammerica haben die doch garnix zu melden oder..???

  3. 3
    JesteR
    01.12.09 um 15:53

    Die USK war das nicht. Die BPJM hat das Spiel verboten.

  4. 4
    jenno
    01.12.09 um 16:03

    Und die dürfen das, sobald strafrechtlich relevanter Inhalt als Tat vorliegt und dann ist auch der Besitz strafbar.
    USK kann ja “nur” den Vertrieb in Dtl unterbinden.

  5. 5
    daywalker2410
    01.12.09 um 16:46

    @jenno: Nicht ganz richtig! Vorläufig indiziert heißt, es liegt zur Zeit nur der Antrag vor. Wird es indiziert, so darf es weiterhin verkauft werden, aber nicht mehr beworben und angeboten werden – nur unter’m Ladentisch. Erst wenn das Game offiziell indiziert ist wird evtl. eine Beschlagnahmung folgen können. Davon ist zur Zeit auszugehen, da das Game auf ”Liste B” der BPjM gelandet ist. Wenn das Game dann also demnächst beschlagnahmt wird, ist der Besitz weiterhin erlaubt, der Verkauf ist dann aber verboten. Die USK kann den Vertrieb in Deutschland nicht unterbinden, sie spricht ja ”nur” Altersempfehlungen aus. Erhält ein Spiel keine Freigabe, so dürfte es theoretisch trotzdem verkauft werden, macht aber keiner, da die Gefahr der sofortigen Folgeindizierung oder sogar -beschlagnahmung sehr hoch ist.

    My Games

  6. 6
    BoBo
    01.12.09 um 16:54

    Sollen die doch ruhig machen. Je verbotener :) das Spiel desto mehr wird davon gekauft / verkauft. Ich kann mich da auch noch an Manhunt erinnern ich glaube so richtig dicken Umsatz haben die erst gemacht als es bei SternTV berichtet wurde :)

  7. 7
    Elessar
    01.12.09 um 16:59

    Die USK ist für Indizierungen nich zuständig, das macht die BPJM wie JesteR gesagt hat.
    Und eigentlich bei jedem Spiel, welches in Deutschland geschnitten kommt, wird die internationale Version indiziert.
    Die BPJM darf erst indizieren, wenn die USK ein Spiel nicht bewertet hat. Das ist der Fall bei UK-, US-Version und co.
    Ist nix besonderes. Die internationalen Versionen von W@W waren auch auf Liste B.

    Hat für uns eigentlich nix zu bedeuten

    EDIT: @Vorredner
    Eine Indizierung ist kein Verbot…
    Lediglich öffentliches Ausstellen oder Bewerben ist bei indizierten Sachen nich erlaubt.
    Man kann in manchen Läden indizierte Spiele auf Anfrage + Altersnachweis auch legal kaufen

  8. 8
    Phaethon
    01.12.09 um 17:00

    “Besitz” von beschlagnahmten Medien ist in Deutschland nur in den wenigsten Fällen strafbar. Beschlagnahmte Horrorfilme und Videospiele zum Beispiel darf man Besitzen, aber nicht mit ihnen handeln oder in Verkehr bringen. Es gibt nur ganz wenige Dinge, bei denen auch der Besitz verboten ist. KiPo unter mit Opfern unter 14 Jahren zum Beispiel.

  9. 9
    Elessar
    01.12.09 um 17:03

    hmm irgendwie spinnt die Editfunktion :S
    also hier nochma mein Kommi :mrgreen:

    Die USK ist für Indizierungen nich zuständig, das macht die BPJM wie JesteR gesagt hat.
    Und eigentlich bei jedem Spiel, welches in Deutschland geschnitten kommt, wird die internationale Version indiziert.
    Die BPJM darf erst indizieren, wenn die USK ein Spiel nicht bewertet hat. Das ist der Fall bei UK-, US-Version und co.
    Ist nix besonderes. Die internationalen Versionen von W@W waren auch auf Liste B.

    Hat für uns eigentlich nix zu bedeuten

    EDIT: @Vorredner
    Eine Indizierung ist kein Verbot…
    Lediglich öffentliches Ausstellen oder Bewerben ist bei indizierten Sachen nich erlaubt.
    Man kann in manchen Läden indizierte Spiele auf Anfrage + Altersnachweis auch legal kaufen

  10. 10
    Homeboy
    02.12.09 um 13:05

    Nachfrage interessehalber, hab das Spiel bereits aus UK importiert:

    Wenn das jetzt “verboten” würde, also nicht nur indiziert, dürfte dann Amazon UK oder meinetwegen Axelmusic auch nicht mehr nach D versenden, richtig?

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